Die Wegränder in der Feldmark sind wegen des meistens nährstoffarmen Bodens ein Hort für vielfältige Kräuter und Wildblumen. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass man sie wachsen lässt. Leider hat es sich in fast allen Gemeinden eingebürgert, schon früh im Jahr mit dem Mähgerät eine „Pflege“-Aktion durchzuführen. Diese Aktionen machen weder Sinn, noch sind sie notwendig. In der Feldmark gibt es keine Leuchtbaken, die freigehalten werden müssen. Auch behindern Pflanzen die Landwirte beim Befahren der Wege nicht. Vielmehr verursacht der Einsatz von Maschinen hohe Kosten. Zusätzlich werden klimaschädigende Abgase erzeugt.
Wegränder haben vielfältige Funktionen:
- Die Wildblumen liefern Nektar für Insekten.
- Die Samen sind Nahrung für Vögel wie Rebhuhn, Fasan, Birkenzeisig, Feldsperling, Goldammer im Herbst und im Winter.
- Kräuter und Blattpflanzen werden von Hasen, Kaninchen und Schmetterlingsraupen verzehrt.
- Die Pflanzen schützen den Knickfuß vor Austrocknung.
- Sie bieten Schutz- und Versteckmöglichkeiten für Vögel wie Fasan und Rebhuhn.
- Blühende Kräuter im Sommer, bizarre mit Schnee oder Reif bedeckte Stängel im Winter sind ein ästhetischer Anblick für den Menschen.
Wegränder sollten wegen einer sonst aufkommenden Verbuschung i. a. ein Mal im Jahr gemäht werden. Als Zeitpunkt wird von den Fachleuten in den meisten Fällen dafür das Ende der Vegetationsperiode empfohlen. Das garantiert auch im Jahr der Mahd die notwendige Samenbildung. Magerrasen-Wegrandtypen vertragen nur alle drei bis vier Jahre einen Schnitt. Bei schnellwüchsigen Pflanzengesellschaften sind zwei Mahden pro Jahr, die erste frühestens ab Mitte Juni, sinnvoll. Dann sollte aber lediglich in einer Breite von ca. 1 m gemäht werden, um die restlichen Pflanzen zur Samenbildung kommen zu lassen.
Der BUND im Kreis Herzogtum Lauenburg ist seit längerer Zeit darum bemüht, die Mahd der Ränder an den Wegen abzustellen, wo sie sinnlos ist. Das ist insbesondere dort der Fall, wo kein Straßenverkehr herrscht. An anderen Stellen, wo ein Schnitt aus Sicherheitsgründen erforderlich ist, sollte dennoch sensibel mit dem Mähgerät umgegangen werden. Ein Mähen bis an den Knickfuß ist in den seltensten Fällen zwingend. Wir haben uns an Bürgermeister von Gemeinden, aber auch an Politiker im Kreis gewendet. Die Reaktion ist immer ähnlich: Zunächst wird dem Anliegen viel Verständnis entgegengebracht. Am Ende wird aber doch wieder gemäht. Immerhin: Einige Gemeinden haben ihr Verhalten geändert. Es wird nur noch ein schmaler Streifen gemäht, der Rest darf sich frei entwickeln.