Straßen und Verkehr in Amphibien-Lebensräumen

Biologische Grundlagen  

Unsere heimischen Amphibienarten habe unterschiedliche ökologische und klimatische Ansprüche an ihre Lebensräume. Allein aus diesem Grund kommen in Schleswig-Holstein nur 16 der insgesamt 21 Amphibienarten Deutschlands vor. Durch Klimaveränderungen können allerdings allmähliche Lebensraumverschiebungen eintreten.

Die Fortpflanzungsbiologie der Amphibienarten  erfordert jeweils besonders geeignete Laichgewässer zur Vermehrung und Arterhaltung; diese sind deshalb das Zentrum der Populationen. Unsere Amphibienarten in Schleswig-Holstein sind alle an drei artspezifische Teillebensräume gebunden: 

  • Winterlebensraum
  • Laichgewässer
  • Sommerlebensraum

Diese Teillebensräume der Arten und die saisonalen Wanderwege zwischen diesen Örtlichkeiten bilden den Gesamtlebensraum einer Amphibienpopulation. Bei den Wanderungen werden je nach Amphibienart und Lebensraumangebot Entfernungen von 500 Meter bis  5000 Meter zum Lachgewässer zurückgelegt.

Das dichte Netz der Verkehrsinfrastruktur mit Straßen und Bahnlinien mit dem darauf fast ständig fließenden Verkehr verbraucht zunehmend mehr Lebensräume. Zusätzlich zerschneidet es die Wanderwege, wenn in die Straße keine oder eine unwirksame Amphibien- und Kleintierleitanlage eingebaut ist. Diese Situation ist an fast allen Konfliktstellen zwischen Amphibienwanderungen und Straßen bzw. Schiene der Fall.

Gesetzliche Grundlagen

Der Gesetzgeben des Bundes und insbesondere des Landes Schleswig-Holstein haben zur Lösung des Problems eine ausreichend gute Grundlage mit den vorhandenen Naturschutzgesetzen geschaffen. Zur Durchführung des Amphibienschutzes an Straßen hat das Bundesverkehrsministerium im Januar 2000 eine spezielle Richtlinie, das „Merkblatt zum Amphibienschutz an Straßen (MAmS 2000)“ eingeführt.

Im November 2000 hat auch das Land Schleswig-Holstein das MAmS 2000 eingeführt. Trotzdem besteht ein Problem bei der Umsetzung: Die erforderlichen Maßnahmen für den Amphibienschutz an Straßen im Land Schleswig-Holstein wurden von den Straßenbauverwaltungen bislang meistens entweder überhaupt nicht oder unwirksam und nur in wenigen Einzelfällen (3 Stück) einigermaßen zufriedenstellend hergestellt.

Dagegen hat der BUND-AK Amphibien im Kreis Herzogtum Lauenburg durch konstante Projektarbeit u. a. auch die Herstellung von hochwirksamen Amphibien­leitanlagen an zwei Kreisstraßen (K 20, K 1) betrieben und mit sehr guten Erfolg auch selbst durchgeführt: Die qualifizierte Effizienzuntersuchung der vom Umweltministerium Schleswig-Holstein beauftragten Universität Hamburg ergab eine Querungs­effizienz der Anlage K 20 Moorteich Möhnsen von 83 %.

Neue Systeme nach dem heutigen Stand der Technik können bei fachgerechter Planung und Bauleitung über 90 % Querungseffizienz, somit also auch eine Zerschneidungsminimierung um ca. 90 % für Amphibien und andere Kleintierarten erreichen.

 



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