Rote Liste Deutschland, Schleswig-Holstein und Kreis Herzogtum Lauenburg
Erstmals im Jahr 1966 wurden aussterbende Säugetiere von der Internationalen Naturschutzorganisation IUCN im sog. Red Data Book festgehalten. Nach Tiergruppen geordnet werden die Ergebnisse heute weltweit in „Roten Listen“ geführt.
Folgende Gefährdungsstufen sind eingeführt:
ausgestorben oder verschollen: 0, vom Aussterben bedroht: 1, stark gefährdet: 2, gefährdet: 3, potientiell gefährdet: 4.
Im Auftrag der Bundesregierung sowie der Landesregierung Schleswig-Holstein wird der Bestand der Tier- und Pflanzenarten in Deutschland und in Schleswig-Holstein erfasst und überprüft, ob eine Gefährdung der Art vorliegt sowie ggf. bewertet, wie hoch die Gefährdung einzustufen ist.
Für Schleswig-Holstein liegt nach der 1. Fassung der „Roten Liste der in Schleswig-Holstein gefährdeten Amphibien und Reptilien“ aus dem Jahr 1982 seit 1990 die 2. Fassung vor. Erstellt wurden diese jeweils vom Landesamt für Natur und Umwelt Schleswig-Holstein.
„Die zur Erstellung der Roten Liste notwendigen Kenntnisse zur Verbreitung und zum Bestand der Amphibien basieren im wesentlichen auf den Fundmeldungen zahlreicher interessierter Damen und Herren, denen ich hier ausdrücklich dafür danke“ schreibt der Verfasser Uwe Dierking. Die Amphibienschutzgruppen des BUND haben maßgeblich dazu beigetragen.
Verzeichnis der in Schleswig-Holstein heimischen Amphibienarten mit Gefährdungsgrad gemäß der jeweils zugeordneten Roten Liste: