BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


1. September 2007

Vorsicht bei Henna-Farbe

Kategorie: Körperpflege

Henna ist ein beliebtes Färbemittel - nicht nur für die Haare, sondern immer mehr auch für die Haut. Urlauber schätzen die rotbraune Körperbemalung, die meist nur wenige Wochen hält, als exotisches Souvenir. Tattoo-Shops und -Ratgeber preisen sie als sanfte Alternative. Henna-Hautschmuck kann jedoch schwere gesundheitliche Schäden verursachen.

Gefährlich sind insbesondere die Stoffe, die dem natürlichen Henna-Pulver beigemischt werden. Als Farbverstärker dienen zum Beispiel Gummi aus Reifen und Schuhsohlen, Ruß von Öfen und Kochstellen oder das schwärzende Para-Phenylendiamin (PPD). PPD gehört zu den aggressivsten Kontakt-Allergenen überhaupt. Auf der bemalten Haut können leicht Juckreiz, Schwellungen und Wunden entstehen, die manchmal bleibende Narben hinterlassen. Etwa vier Prozent der Menschen, die über Henna-Produkte mit PPD in Berührung kommen, tragen lebenslange Allergien davon. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) warnt deshalb vor Henna-Produkten, deren Inhaltsstoffe nicht ausreichend gekennzeichnet sind. Vor allem wenn das Henna sehr dunkel färbt, enthält es wahrscheinlich künstliche Farbstoffe.

Reines Henna vom Färberstrauch galt bisher als unbedenklich, solange es nur mit natürlichen Stoffen wie Wasser, Zitronensaft, Zucker oder Tee verarbeitet wurde. In Indien und in arabischen Ländern gehört es zu den traditionellen Heil- und Färbemitteln. Neuere Studien weisen jedoch darauf hin, dass auch der Farbstoff der Henna-Blätter der Gesundheit schaden kann. In Deutschland ist Henna ohnehin nur als Haarfärbemittel zugelassen. Wer jedes Risiko ausschließen möchte, dem rät der BUND, Henna-Produkte zu meiden.

Für die Bewertung von Henna-Produkten ist die Kosmetik-Kommission des Bundesinstituts für Risikobewertung zuständig. Sie richtet sich vor allem nach dem wissenschaftlichen Ausschuss für Kosmetikprodukte der Europäischen Union (SCCNFP).

Die BUND-Ökotipps sind kostenlos zum Abdruck freigegeben. Der BUND muss als Quelle erkennbar sein.

Stand: Oktober 2007


Quelle: http://archiv.bund-herzogtum-lauenburg.de/nc/oekotipps/detail/artikel/vorsicht-bei-henna-farbe-36/