Rückblick 2008

Die Biber sind wieder da

Mit dem beigefügten Bild möchten wir unsere Zuversicht ausdrücken, dass die gemeinsame Arbeit für den Umwelt- und Naturschutz langsam und beständig Früchte trägt, wo wir geeignete Lebensräume frei halten oder zurückgewinnen konnten und können. So holt sich z.B. der Biber in unserem Heimatkreis Herzogtum Lauenburg auf dem „Grünen Band“ der ehemaligen „Zonengrenze“ seine ursprünglich angestammten Reviere zurück. Das Bild zeigt sein „Duftmarke“ an einem See im Kreis. Wir hoffen, dass er seinen Weg nach Norden bis in den Schaalsee, Ratzeburger See und schließlich bis in die Lübecker Bucht finden, wieder besiedeln und gestalten kann. Analog gleiches sollte auch all unseren weiteren einheimischen Tier- und Pflanzenarten gelingen, wo wir erfolgreich dazu beitragen, ihnen Lebensraum und Schutz zu geben.

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4.12.2008

Bau einer Fischwechselanlage und eines Laufwasserkraftwerkes im Wehr Geesthacht

Position der Kreisgruppe Herzogtum Lauenburg

Einleitung

Grundsätzlich begrüßt der BUND KG Herzogtum Lauenburg das Vorhaben, die Möglichkeiten des Fischwechsels am Wehr in Geesthacht zu verbessern und hält dies gleichzeitig für dringend erforderlich. Das zurzeit vom Vattenfall-Konzern geplante Vorhaben wird jedoch abgelehnt.

Diese Fischaufstiegsanlage wird losgelöst von bisherigen Planungen und unbeachtet der langjährigen Zielsetzungen, die für das Wehr in Geesthacht bestehen, beantragt. Wesentliche planfestgestellte Gesichtspunkte, die die ursprüngliche Ausbauplanung am Wehr in Geesthacht betreffen und die Erzeugung von Strom aus regenerativen Energien unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten ermöglichen sollen, werden außer Acht gelassen.

Nach EU-Recht stehen die Prioritäten Klimaschutz und Gewässerschutz gleichrangig nebeneinander. Der Bau einer Fischaufstiegsanlage darf die vorgesehene Nutzung der Wasserkraft nicht blockieren oder verhindern. Das wäre beim Bau der geplanten Fischaufstiegsanlage aber der Fall. Darüber hinaus ist die Ausgliederung des Genehmigungsverfahrens für den Bau der Fischaufstiegsanlage aus dem Hauptverfahren zum Bau des Kohlekraftwerkes Moorburg als die wesentliche Schadensminderungsmaßnahme rechtswidrig.

Der BUND KG Herzogtum Lauenburg vertritt die Auffassung, dass in der Staustufe Geesthacht die vorgesehene Wasserkraftnutzung und eine Fischaufstiegsanlage aus energiepolitischer, naturschutzfachlicher und umweltrechtlicher Sicht nach dem neuesten Stand der Technik geplant, in zeitgleichen Planfeststellungsverfahren geprüft, genehmigt und hergestellt werden müssen. Dabei sollen beide Anlagen eine hohe Effizienz erreichen. Die von Vattenfall beantragte Fischaufstiegsanlage wäre aufgrund ihrer Lage und Ausprägung dafür in jedem Fall ungeeignet. Schleswig-Holstein darf seine wenigen wirtschaftlichen Standorte für die regenerative Energieerzeugung aus Wasserkraftnutzung nicht preisgeben. Die Staustufe Geesthacht mit einer Leistung von 10 MW gehört absolut dazu, zumal sie für eine Wasserkraftnutzung baulich weitgehend vorbereitet ist.¹

Antrag zur Errichtung eines Laufwasserkraftwerks

Am 07.12.2007 hat die Geesthachter Ratsversammlung zum Wasserkraftwerk den einstimmigen Beschluss gefasst, dass die Stadtwerke Geesthacht den Bau einer Wasserkraftenergieerzeugungsanlage an der Staustufe Geesthacht prüfen sollen. Inzwischen ist ein konkreter Bauantrag für ein Laufwasserkraftwerk inklusive einer Fischtreppe durch die Wirtschaftbetriebe bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Herzogtum Lauenburg in Ratzeburg eingereicht worden.

Dieser sehr nachhaltige Ansatz, die seit Jahren ungenutzten Potentiale einer Stromerzeugung aus regenerativen Energien endlich für Geesthacht zu nutzen und damit konkrete Planungen aufzugreifen, die bereits seit dem Bau des Wehrs vor 50 Jahren bestehen, wird vom BUND KG Herzogtum Lauenburg als möglich erachtet und unterstützt. Die Unterstützung beruht im Wesentlichen auf der Tatsache, dass es sich beim Wehr in Geesthacht um einen seit über 50 Jahren bestehenden Eingriff in ein Gewässer handelt und nicht um ein neu zu errichtendes Bauwerk, wie bei zahlreichen anderen Wasserkraftwerksplanungen in Mitteleuropa. Es wird weiterhin davon ausgegangen, dass dieses Wehr bei Geesthacht auch vor dem Hintergrund notwendiger Maßnahmen der WRRL nicht zurückgebaut werden wird.

In der Wasserrechtlichen Genehmigung zum Kraftwerk Moorburg vom 30.09.2008 wird ausdrücklich gefordert, dass „der Einfluss der Wasserkraftanlage auf die Wirksamkeit der Fischwechselanlage am Nordufer des Wehrs Geesthacht als Schadensbegrenzungsmaßnahme“ „mit berücksichtigt werden muss“ (Anlage 1).Obwohl in den Antragsunterlagen mehrfach beteuert wird, dass die Fischaufstiegsanlage eine spätere Wasserkraftanlage nicht behindert, ist dies in keiner Weise in den Antragsunterlagen belegt. Nicht einmal die hydrodynamische Modellierung berücksichtigt diese Einflussfaktoren.

Die hohe Zuverlässigkeit der geplanten Anlage wird zwar von den Gutachtern beteuert, doch es liegen keine Erfahrungen mit Doppelschlitzfischpässen in dieser Größe vor. Die sehr naturferne Gestaltung widerspricht den Zielen der EU, möglichst naturnahe Gestaltungen der Gewässerauen zu erreichen. Ein Ausbau in Form einer naturnahen Sohlgleite wäre deutlich zu bevorzugen.
Das Laufwasserkraftwerk ist aus vier Gründen in die Planung der Fischwechselanlage einzubeziehen:

1. Es ist Bestandteil der Planfeststellung des Wehrs von 1956. Im Wehr sind einzelne Wehrkörper bereits für den Einbau von Turbinen baulich vorbereitet.
2. Die Forcierung eines Laufwasserkraftwerks ist Bestandteil des Leitbildes der Agenda21 der Stadt Geesthacht aus 2004² .
3. Die Wirtschaftsbetriebe der Stadt Geesthacht haben Mitte 2008 einen Antrag auf Betrieb eines Laufwasserkraftwerks beim Kreis Herzogtum Lauenburg, Untere Wasserbehörde eingereicht.
4. Das Wehr wird auf absehbare Zeit bestehen bleiben.

Der BUND KG Herzogtum Lauenburg fordert den Kreis Herzogtum Lauenburg darüber hinaus auf, die von Vattenfall beantragte Genehmigung zum Bau einer Fischaufstiegsanlage in der Staustufe Geesthacht wegen fehlender Zuständigkeit zurückzuweisen und die Antragstellerin auf die Bindung der Eingriffsminderungsmaßnahme an das Planfeststellungsverfahren zum beantragten Bau des Kohlekraftwerkes Moorburg hinzuweisen, denn eine konkrete Herleitung der Planungsbegründung für die Fischaufstiegsanlage ist in den Antragsunterlagen nicht erkennbar und offensichtlich auch nicht beabsichtigt.

Die Auflagen für das KKW Moorburg sehen vor, dass die Funktionsfähigkeit der Fischwechselanlage im Sinne der Auffindbarkeit und Passierbarkeit der Anlage sowohl mit als auch ohne eine Wasserkraftanlage zu gewährleisten ist. Dies ist unrealistisch, solange nicht beide Projekte gleichzeitig und aufeinander ab- gestimmt geplant, beantragt und genehmigt werden. Die Positionierung der Fisch- wechselanlage ist nicht so, dass ein LWK beliebig und mit sämtlichen „Freiheitsgraden“ zu einem späteren Zeitpunkt im Wehr eingefügt werden könnte.

In die Bewertung der Auswirkungen der Fischwechselanlage ist auch die Quantität des - für ein LWK zur Verfügung stehenden - Wassers mit zu berücksichtigen. Die zur Verfügung stehende Wasserdurchflussmenge ist für beide Projekte entscheidend: Beide streben optimale Mengen an, so dass eine Zielkonkurrenz entsteht und Kompromisse gefunden werden müssen. Dies kann nur in einem Planfeststellungsverfahren mit gemeinsamer Wirkungsprüfung beider Projekte erfolgen.

Beide Projekte, die Fischwechselanlage und das Laufwasserkraftwerk sind zeitgleich in eigenständigen Planfeststellungsverfahren zu betrachten, um die gegenseitigen Wechselwirkungen bewerten und planerisch aufeinander abstimmen zu können.

Interesse des BUND an der Nutzung der Wasserkraft

Den regionalen Interessenten an der Nutzung des Wehrs für ein Laufwasserkraftwerk wird immer wieder vorgeworfen, dass das Interesse erst seit den Plänen des Vattenfall-Konzerns zum Bau des KKWs Moorburg besteht.

Das Interesse an der Wasserkraftnutzung durch Errichtung eines LWK am Wehr Geesthacht wurde jedoch nicht erst seit dem Einreichen dieses Antrages für den Fischaufstieg immer größer. Im Gegenteil: Die Planungen der Stadt Geesthacht gehen auf Vorbereitungen der Agenda21-Gruppe Geesthacht in den Jahren 2001 und 2002 sowie Zielformulierungen verschiedener Gruppierungen, unter anderem der BUND OG Geesthacht in den letzten Jahren zurück. Die Zielsetzung findet sich ein- deutig formuliert im Agenda21-Beschluß der Stadt Geesthacht in 2004².

Die Stadt Geesthacht hat dies im Agenda21-Beschluß vom 2004 aufgegriffen. Die Wirtschaftlichkeit eines derartigen LWK war erst mit steigenden Energiepreisen der konventionellen Energieerzeugung gegeben. Diese Rahmenbedingungen sind seit Mitte 2007 im Rahmen der Agenda21-Arbeit der Stadt Geesthacht, an der auch der BUND beteiligt war, genauer hinterfragt worden mit dem Ergebnis, dass das Projekt LWK jetzt realisiert werden soll. Die Geesthachter Ratsversammlung hat hierzu am 7.12.2007 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Der Bau eines Laufwasserkraftwerkes beinhaltet selbst als Ausgleichsmaßnahme den Bau einer Fischwechselanlage an derselben Stelle, wobei jedoch beide Projekte parallel und mit größtmöglicher gegenseitiger Verträglichkeit geplant und gebaut werden müssen. Der Bau einer Fischwechselanlage wird auch von Seiten des BUND KG Herzogtum Lauenburg dabei für dringend erforderlich gehalten.

WRRL

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verlangt die kombinierte Betrachtung ökologischer und ökonomischer Aspekte als Instrument einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Flussgebietseinheiten. In einem weiteren Politikfeld hat die EU je- doch eine Strategie für erneuerbare Energien entwickelt, um die Energieversorgung zu sichern und die Klimaerwärmung zu bekämpfen.

Die Richtlinie 2001/77/EG zur Förderung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energiequellen (Richtlinie 2001/77/EG) sieht vor, dass die Mitgliedstaaten „indikative Ziele“ festlegen, die insgesamt einen Anteil von 21% Strom aus erneuerbaren Energien am Gesamtstromverbrauch in der EU bis 2010 ausmachen³. Das sind laut Definition der EU „erneuerbare nichtfossile Energien“ unter anderem aus „Wasserkraft“. Wasserkraft bietet hier gegenüber Stromerzeugung beispielsweise aus Wind und Biomasse den wesentlichen Vorteil, eine kontinuierliche Grundlast erzeugen zu können. Wasserkraft ist daher ein unverzichtbarer Baustein im Gesamtkonzept der regenerativen Energien, der nicht einfach außer Acht gelassen werden darf. In den Planungsunterlagen des Vattenfall-Konzerns für die Fischwechselanlage werden wiederholt die Ziele der WRRL sehr einseitig wiedergegeben. Es ist nicht ausschließliches Ziel der EU, über die WRRL die Gesamtsituation von Gewässern zu verbessern. Ziel der EU-Richtlinie ist es, den guten ökologischen Zustand für alle Gewässer zu erreichen, eine Verbesserung zu gewährleisten (Verbesserungsgebot) und eine Verschlechterung zu vermeiden (Verschlechterungsverbot).

Gleichzeitig ist eine nachhaltige Wassernutzung ausdrückliches Ziel der WRRL (WRRL Artikel 1). Die WRRL verbietet nicht grundsätzlich den weiteren Ausbau der Wasserkraft, sondern lediglich eine Verschlechterung des Gewässerzustandes. Der BUND sieht die Ausweisung neuer Standorte für Wasserkraftwerke sehr kritisch. Die Richtlinie 2001/77/EG gewinnt jedoch am Wehr Geesthacht eine besondere Bedeutung, da die planfestgestellte Wasserkraftanlage seit 50 Jahren nicht umgesetzt worden ist und die Frage nach einer möglichen Verpflichtung des Vattenfall Vorgängerunternehmens HEW bereits rechtlich geprüft wird.

Vorhandene Eingriffe in Gewässer - wie etwa das Wehr Geesthacht - sollten auch unter Gesichtspunkten der Energieerzeugung sinnvoller genutzt werden als bisher, da das Wehr selbst zeitnah nicht zurückgebaut werden wird und Wasserkraftwerke in hohem Maße zur Vermeidung von CO2-Emissionen beitragen.

Schlussfolgerungen

1. Der BUND KG Herzogtum Lauenburg lehnt den laufenden Antrag und das gewählte Antragsverfahren des Vattenfall-Konzerns zum Bau und Betrieb der Fischaufstiegsanlage in der vorliegenden Planung ab.
2. Der BUND KG Herzogtum Lauenburg fordert den Kreis Herzogtum Lauenburg als Untere Wasserbehörde auf, diese einseitige Planung der Fischaufstiegsanlage abzulehnen und stattdessen zu fordern, dass beide Projekte - Laufwasserkraftwerk und Fischaufstiegsanlage - zeitgleich in eigenständigen Planfeststellungsverfahren zu betrachten sind, um die vielfältigen gegenseitigen Wechselwirkungen planerisch aufeinander abstimmen und prüfen zu können.
3. Der BUND KG Herzogtum Lauenburg sieht in seiner Forderung einer parallelen Planung und Prüfung für eine dringend erforderliche Fischwechselanlage und ein Laufwasserkraftwerkes am Elbe-Stauwehr in Geesthacht keine Präjudizierung einer Zustimmung zum Bau von Wasserkraftanlagen an anderer Stelle.
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¹ Pressemitteilung des BUND SH dazu vom 07.11.2007
² Leitbild zur lokalen Agenda 21, erstellt vom Agenda 21 Rat, März 2004, S. 23 ff.
³ WRRL und hydromorphologische Belastungen Positionspapier, Schwerpunkt: Aktivitäten zu Wasserkraft, Schifffahrt und Hochwasserschutz, Empfehlungen zur besseren Integration der Politikfelder 3.11.2006



Elbe-Lübeck-Kanal

Aktuelle Informationen zum geplanten Ausbau, Tatsachen, Kritik
von Dr. Heinz Klöser

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