Geplanter Ausbau des Elbe-Lübeck-Kanals (ELK)
Gespräch im Wasser- und Schifffahrtsamt Lauenburg (WSA) am 19. Januar 2017
Teilnehmern: Frau Kalytta (Leiterin), Frau Schreyer (Leiterin Sachbereich 3), Herr Dohms (Leiter Sachbereich 2), Thomas Neumann (WWF), Dr. Heinz Klöser, Hans-Heinrich Stamer, Klaus Tormählen (alle BUND)
Frau Kalytta erläutert zunächst die Aufgaben des WSA in Bezug auf den ELK. Diese sind vorwiegend Substanzerhalt, Ertüchtigung der Brücken auf eine Mindesthöhe von 5,25 m und der Ersatz der Schleusen.
Bei einer „Neuaufstellung“ (Ausbau) des ELK würde das WSA nur in Teilen die Zuarbeit leisten. Die eigentliche Zuständigkeit liege bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt in Bonn, das dem Bundes-Verkehrsministerium untergeordnet ist. Frau Kalytta verweist auf das Projektinformationssystem (PRINS) des Bundesverkehrswegeplans 2030, und darin auf das Datenblatt des ELK http://www.bvwp-projekte.de/wasserstrasse/w33/w33.html. Laut Bundestagsbeschluss seien 20 Stellen für die Planung des Ausbaus norddeutscher Kanäle (vorwiegend NO-Kanal, ELK und Elbe-Seitenkanal) in Schleswig-Holstein und Niedersachsen vorgesehen, aktuell laufe die Stellenausschreibung. Wieviel Stellen davon nach Lauenburg kommen, sei nicht klar. Die Stellenbeschreibungen umfassen Bauingenieure, Techniker, Landschaftsplaner, Vermesser, Maschinenbauer, Biologen und Vermesser. Das Auswahlverfahren erfolgt durch die Bundesbehörde.
Die veranschlagten Neukosten würden auch Reparaturen enthalten, die ohnehin anfallen würden. Auf jeden Fall müssten noch 8 der insgesamt 23 Brücken angehoben werden. Für die Brücken bei Anker/Kühsen und in Büchen-Dorf ist das Land zuständig, für die Bahnbrücke bei Dalldorf die Deutsche Bahn. Für die Brücken in Büssau, Witzeeze und Lanze ist der Bund Kostenträger.
Die für den Ausbau genannten Kosten in Höhe von 838 Millionen Euro seien realistisch. Teilweise stammten die Daten dazu vom WSA, so die Brückenbaukosten in Höhe von ca. 39 Millionen Euro und die ca. 250 Millionen Euro für die Schleusen. Der Rest in Höhe von ca. 549 Millionen gehe in den eigentlichen Kanalausbau (Erd- und Landschaftsarbeiten).
Der Kanalausbau soll für einen einschiffigen Verkehr mit Großmotorschiffen erfolgen, die 110 m lang und 11,40 m breit sind sowie eine Abladetiefe von 2,80 m haben. Bei der vorhandenen Kanalbreite von 32 m ist eine Begegnung solcher Schiffe nicht möglich. Darum würden bedarfsgerechte Ausweich-Liegeplätze erforderlich werden oder der ELK könnte einseitig verbreitert werden.
Ein wichtiger Aspekt für einen Ausbau sei die Wassertiefe. Aktuell betrage sie bis zu 3 m, müsse aber auf 4 m vertieft werden, wenn Großmotorschiffe auf dem ELK fahren sollen. Bei einer Vertiefung des Kanals müssten auch die Kiefernpfahl- und Spundwände erneuert bzw. zusätzlich verankert werden. Jedenfalls müssen Sohl- und Böschungsabdichtungen erneuert werden, insbesondere im Bereich der Dammstrecken. Eine abschließende Festlegung des Kanalquerschnitts in der Kanal-Kategorie C wurde vom Verkehrsministerium noch nicht getroffen.
Die Wasserspeisung des Kanals über interne Zuflüsse würde nicht immer ausreichen, um eine ausreichende Wassermenge vorzuhalten. Darum würden Wasserpumpen an den Schleusen eingebaut werden müssen, um Wasser aus dem jeweils unteren Kanalabschnitt in den oberen zu pumpen, wie es in der Schleuse Lauenburg bereits vorgesehen ist was mit hohen Kosten verbunden wäre. Eine Aussage, inwieweit benachbarte Feuchtgebiete und Bäche durch den Ausbau betroffen werden, kann derzeit noch nicht gemacht werden. Es bestehe das Risiko, dass mit dem Ausbau benachbarte Wasserläufe negativ beeinflusst werden, so dass diese entgegen der Forderung in der EU-WRRL eine Verschlechterung erfahren könnten.
Die in den Medien veröffentlichte neue Linienführung (z.B. mit einer Durchquerung der Ferienwohnungen bei Güster) ist eine von mehreren Varianten, die bis jetzt nicht offiziell ist, sondern aus einer Planung von 1970 herrührt. Von Politikern verlautbarte Argumentationen über Maßnahmen zum Ausbau des ELK sind nicht durch Rücksprache mit dem WSA entstanden, also eher als fiktiv anzusehen.
Es gebe bisher keine sichere Prognose darüber, dass ein Umbau des Kanals eine wirtschaftlichere Auslastung des Kanals erbringen würde. Es stellt sich die Frage, wie der Aufwand im Verhältnis zum Nutzen steht. Frau Kalytta berichtete, dass zurzeit auch Schubverbände den Kanal befahren können.
Das Wasserstraßen-Ausbaugesetz ist beschlossen, die Haushaltsunterlage für den Ausbau des ELK allerdings noch nicht. Dabei wird der „Planfall“ mit dem „Vergleichsfall“, der die sogenannten „Sowiesokosten“ der Unterhaltungsmaßnahmen enthält, zu bewerten sein.
Das respektvoll freundliche Gespräch soll bei Bedarf fortgeführt werden.